Wissenswertes
Steuerliche Behandlung der Spendenbeiträge
Die Foundation Benedict ist am 12. November 2007 in der Schweiz in die Liste der gemeinnützigen Organisationen aufgenommen worden.
Spenden-Beiträge an die Foundation Benedict sind in der Schweiz gemäss Paragraph 70 Absatz 1 H /StG und Art. 56 g /DBG vollständig von der Einkommensteuer absetzbar, sofern sie (je nach Kanton) 10% des um die Zuwendungen reduzierten steuerpflichtigen Einkommens nicht übersteigen.
Die Beiträge werden ohne Gegenleistung seitens der Foundation Benedict entrichtet; damit bleiben Spenden nach Schweizerischem Recht steuerfrei sowohl hinsichtlich der Mehrwertsteuer als auch hinsichtlich der Schenkungssteuer.
Zahlungen aus dem EU-Raum werden je nach Land mit der schweizerischen Gesetzgebung vergleichbar behandelt. Es empfiehlt sich eine vorgängige Abklärung mit der Foundation Benedict und den zuständigen Steuerbehörden.
Revision
Die Revison wird von der BDO AG, Luzern wahrgenommen.
